1. Sicherheitsvorschriften des Grubenbetriebs
1.1 Die Grube Messel ist ein aktiver Bergbaubetrieb. Das Betreten der Grube ist ausschließlich mit geeignetem, festem Schuhwerk (z. B. Wander- oder Laufschuhen) und
Führungspersonal möglich. Personen ohne festes Schuhwerk muss aus bergrechtlichen Gründen der Zugang zur Grube verwehrt werden.
1.2 In der Grube herrscht absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
1.3 Alle Führungen sind Gruppenführungen. Das bedeutet, dass die Gruppe zusammenbleiben muss und sich kein Teilnehmer aus der Gruppe herauslösen darf.
1.4 Das Verlassen der vorgeschriebenen Wege ist untersagt.
2. Verhalten in der Grube
2.1 Den Einweisungen (Sicherheitsbelehrung) und Anweisungen des Führungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
2.2 Die Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
2.3 Die gezeigten Fossilien sind vorsichtig und verantwortungsbewusst zu behandeln.
2.4 Die rezente Tier- und Pflanzenwelt ist zu respektieren, dies schließt Einfangen von Tieren, das Abbrechen von Pflanzen, das Werfen von Steinen o. ä. aus.
3. Denkmalpflege
Die Grube Messel ist ein UNESCO-Welterbe und steht daher unter besonderem Schutz.
Das Graben nach Fossilien und die Mitnahme von Fossilien und Gesteinen in der Grube Messel sind für Privatpersonen nicht gestattet.
4. Aufsichtspflicht
Eltern, Lehrer, Betreuer oder sonstige Begleitpersonen haften für die von ihnen betreuten Teilnehmer.
Sie müssen ihrer Aufsichtspflicht und Verantwortung nachkommen.
5. Abbruch der Veranstaltung
Den Anweisungen des Führungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung einer oder mehrerer der oben genannten Richtlinien durch Führungsteilnehmer behalten wir uns vor, die Veranstaltung abzubrechen. Ist der Abbruch einer Veranstaltung durch das Verhalten von Gruppenteilnehmern begründet, erfolgt keine Rückerstattung der Führungsgebühr.
6. Gesundheitliche Einschränkung der Teilnehmer
Die Welterbe Grube Messel gGmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass sie für gesundheitliche Einschränkungen der Teilnehmer keine Haftung übernimmt.
7. Mitführen von Tieren
Hunde dürfen nur angeleint mitgenommen werden. Bei Einwendungen anderer Führungsteilnehmer darf der Hund nicht mitgenommen werden. Verunreinigungen durch den Hund sind durch den Besitzer des Hundes ordnungsgemäß zu entsorgen.
8. Witterungsvorbehalt
Gebuchte Führungen finden bei jedem Wetter statt. Ausnahmen sind Glatteis, Schnee, Sturm und schwere Unwetter. Bitte achten Sie auf wetterfeste Kleidung und auf Sonnenschutz. Bitte achten Sie darauf, insbesondere bei wärmeren Temperaturen ausreichend Getränke mitzunehmen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten der Grube auf eigene Gefahr erfolgt.
Eine Bitte an alle Teilnehmer
Bitte benutzen Sie die Toiletten im Besucherzentrum. Die umliegenden Grünanlagen werden für Kinderprogramme genutzt. Im gesamten Grubengelände befinden sich keine Toiletten. Müll und leere Getränkeflaschen sind bitte wieder aus dem Grubengelände mit heraus zu nehmen und umweltgerecht zu entsorgen.
Messel, 2024
Welterbe Grube Messel gGmbH
Zur Wahrung der Rechtssicherheit verwenden wir im Text das generische Maskulinum. Damit sind alle Personen jeglichen Geschlechtes angesprochen und eingeschlossen.