Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für Führungen in der Grube Messel

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  1. Geltungsbereich
    Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Anmeldungen zu Führungen
    Schriftliche, telefonische oder persönliche Buchungen von Führungen im UNESCO-Welterbe Grube Messel sind verbindlich.
  3. Zahlungsmodu
    3.1 Die Zahlungsvereinbarungen sind Vorkasse, Überweisungen und Barzahlung. Die Führungen sind steuerbefreit nach § 4 Abs. 20 a UStG.
    3.2 Unsere Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto und Rabatten sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart war.
    3.3 Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
  4. Buchungen, Stornierungen, Abweichungen
    Anmeldungen für gebuchte Führungen können bis zu sieben Arbeitstage (Montag-Freitag) vor dem Termin kostenfrei storniert werden. Bei nicht rechtzeitig erfolgter Absage muss der Betrag der vereinbarten Führungsgebühr bezahlt werden.
    Bei Nichterscheinen zum Führungstermin (Kulanz max. 30 min.) muss der volle Betrag der vereinbarten Führungsgebühr bezahlt werden. Verspätungen gehen zu Lasten der Gruppe.
    Eine Verspätung von maximal 30 Minuten gewährleistet noch die Führung in einer Folgezeit von 90 Minuten. Wird eine Führung bei Verspätung nicht mehr gewünscht, so ist die volle Führungsgebühr zu bezahlen. Unsere bezahlten Führungskräfte sind ausschließlich für die Gruppe reserviert.
    Die gebuchte Teilnehmeranzahl einer Gruppe darf die Mindestteilnehmeranzahl von 20 Personen nicht unterschreiten (Ausnahme: Kindergeburtstage und pauschale Gruppenpreise für Schul- und Plattformführungen). Bei Gruppen, für die zwei oder mehr Führer bestellt und reserviert wurden und die ihre Teilnehmeranzahl erheblich reduzieren, muss neben den Teilnahmegebühr auch das Ausfallhonorar der nicht zum Einsatz gekommenen Führer übernommen werden.
  5. Gruppengrößen
    Für alle gebuchten Führungen gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von 20 zahlenden Personen und aus bergrechtlichen Gründen eine Höchstteilnehmerzahl von 40 Personen.
    Für folgende Führungstypen gelten andere Mindestteilnehmeranzahlen:
    Für Kindergeburtstage gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von 13 zahlenden Personen.
    Für Forschungshighlights gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von 10 zahlenden Personen.
    Für Schulführungen und Plattformführungen gelten pauschale Preise, es gibt keine Mindestteilnehmeranzahl.
    Für Plattformführungen gilt eine maximale Teilnehmeranzahl von 25 Personen.
  6. Ermäßigungen
    Ermäßigungen ersehen Sie aus unseren Angeboten. Des Weiteren bestätigen wir alle Arten von Ermäßigungen in unseren Auftragsbestätigungen. Alle Ermäßigungen, die wir gewähren, beziehen sich ausschließlich auf die Preise von Führungen.
  7. Veranstalter
    Die Welterbe Grube Messel gGmbH ist die alleinige Veranstalterin von Führungen in der Grube Messel und dem assoziierten Rahmenprogramm. Für die Durchführung der Exkursionen sind ausschließlich die von der Welterbe Grube Messel gGmbH bestellten Führer zuständig.
  8. Bergrechtliche Vorschriften
    Die bergrechtlichen Vorschriften nach Vorgaben des Dezernats Bergaufsicht, Regierungspräsidium Darmstadt, sowie die Auflagen des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie sind zu beachten.
  9. Datenschutz
    Alle für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden, den gültigen Datenschutzbestimmungen entsprechend, ausschließlich für die Abwicklung der Buchungen gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
  10. Schlussbestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
  11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    11.1 Erfüllungsort aller Leistungen ist Messel.
    11.2 Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 AGBG ist das Amtsgericht Darmstadt als Gerichtsstand vereinbart, soweit die §§ 38, 40 ZPO nicht entgegenstehen.
    11.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.